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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-426/07 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 33 Abs. 1, Richtlinie 2006/112/EG Art. 401, EG Art. 90
Schlagwörter EG, EU, Polen, Umsatzsteuer, Verbrauchsteuer, Personenkraftwagen, Zulassung, Inland
Rechtsfrage: 1. Lässt sich eine in einem Mitgliedstaat der EG eingeführte Verbrauchsteuer wie die im polnischen Steuergesetz vom 23.1.2004 über die Akzisesteuer vorgesehene, mit der jeder Verkauf eines Personenkraftwagens vor seiner ersten Zulassung im Inland besteuert wird, als Form einer unzulässigen Umsatzsteuer i.S. von Art. 33 Abs. 1 der RL 77/388/EWG (nunmehr Art. 401 der seit dem 1.1.2007 geltenden RL 2006/112/EG) ansehen? - Wenn die obige Frage zu verneinen sein sollte: 2. Steht eine Verbrauchsteuer wie die in der beim Woiwodschaftsverwaltungsgericht Bialystok anhängigen Rechtssache streitige, mit der jeder Verkauf eines Personenkraftwagens vor seiner ersten Zulassung im Inland besteuert wird, im Widerspruch zu Art. 90 EG, der das Verbot der Diskriminierung und der protektionistischen Anwendung eines nationalen Steuersystems zum Schutz gleichartiger inländischer Waren aufstellt, wenn der Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen, die zuvor in der Republik Polen zugelassen wurden, nicht mit dieser Steuer belastet wird?
Vorinstanz: Wojewodzki Sad Administracyjny w Bialymstoku (Polen)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2007 Nr. C 283 S. 20
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 17.07.2008
Erledigungs-Az: Rs C-426/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 38 56