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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI B 202/96
§§: UStG 1980 § 2 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Organschaft, Mittelbare Beteiligung, Personengesellschaft, Juristische Person, Finanzielle Eingliederung, Gesellschafter
Rechtsfrage: Ist die finanzielle Eingliederung einer juristischen Person in eine Personengesellschaft und damit eine Organschaft i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG zu verneinen, wenn die Gesellschaftsanteile nicht von der Personengesellschaft selbst, sondern von ihrem Mehrheitsgesellschafter (mittelbare Beteiligung) gehalten werden?
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 18.04.1996
Vorinstanz/AZ: 10 K 68/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.09.1997
Erledigungs-Az: XI B 202/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Az: XI R 69/97 - erledigt durch BFH-Urteil vom 20.1.1999, XI R 69/97 (NV; Aufhebung des FG-Urteils)