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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 1 BvL 8/05 (BVerfG) |
| §§: | SpStG HA § 4 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Spielgerätesteuer, Stückzahlmaßstab, Verfassung, Gleichheit, Hamburg, Geldspielgerät, Spielgerät, Spielautomat, Glücksspiel, Spielbank |
| Rechtsfrage: | Ist § 4 Abs. 1 Hamburgisches Spielgerätesteuergesetz vom 29.6.1988 i.d.F. der Änderung vom 7.12.1994 - pauschale Erhebung der Spielgerätesteuer nach der Anzahl der aufgestellten Geldspielgeräte - mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb ungültig? - Normenkontrollverfahren - |
| Vorinstanz: | FG Hamburg |
| Vorinstanz/Datum: | 26.04.2005 |
| Vorinstanz/AZ: | VII 293/99 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 33 67 |
| Erledigendes Gericht: | BVerfG |
| Erledigungs-Datum: | 04.02.2009 |
| Erledigungs-Az: | 1 BvL 8/05 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 16 45 |