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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 40/19 (BFH)
§§: AStG § 1, GewStG § 9 Nr. 3 Satz 1
Schlagwörter Außensteuerrecht, Hinzurechnung, Darlehenszinsen, Verzicht, Verdeckte Einlage, Gewerbeertrag, Kürzung
Rechtsfrage: 1. Führt der Verzicht auf Darlehenszinsen gegenüber einer ausländischen Tochter- bzw. Schwestergesellschaft zu einer verdeckten Einlage bzw. zu einer Hinzurechnung nach § 1 AStG? - 2. Ist bei einer Hinzurechnung nach § 1 AStG der Gewerbeertrag der Klägerin entsprechend § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG zu kürzen? - 3. Das Verfahren I R 14/16 war durch Beschluss vom 5.4.2017 bis zum Abschluss des beim EuGH anhängigen Verfahrens Rs C-382/16 ausgesetzt. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.01.2016
Vorinstanz/AZ: 3 K 653/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 13 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.11.2019
Erledigungs-Az: I R 40/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 11 48