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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 56/97 |
§§: | UStG § 4 Nr. 8a J: 1980, UStG § 4 Nr. 8e J: 1980, UStG § 4 Nr. 11 J: 1980, RL 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. a, RL 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d |
Schlagwörter | Steuerbefreiung, Vermittlung, Versicherungsvertreter, Gemeinschaftsrecht |
Rechtsfrage: | - Steuerbefreiung für sog. Superprovisionen - Welche Tätigkeiten sind unter Berücksichtigung der 6. EG-Richtlinie als Vermittlungsleistungen i.S.d. § 4 Nr. 8a und 8e des UStG anzuerkennen bzw. fallen unter die Vorschrift des § 4 Nr. 11 UStG; reicht ein mittelbares Tätigwerden (z.B. durch Schulung, Überwachung, Unterstützung von Vermögensberatern etc.) für die Steuerbefreiung aus ? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 26.06.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 7065/91 U |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.08.1999 |
Erledigungs-Az: | XI R 56/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 50 79 |