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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-463/02 (EuGH) |
§§: | VO (EG) Nr. 603/95, Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 |
Schlagwörter | Umsatzsteuer, Beihilfe, EG, EU, Schweden, Trockenfutter, Mehrwertsteuer |
Rechtsfrage: | Hat Schweden gegen seine Verpflichtungen aus Art. 11 der Richtlinie 77/388/EWG verstoßen, indem es den Betrag der Beihilfen, die gemäß der VO (EG) Nr. 603/95 des Rates vom 21.2.1995 über die gemeinsame Marktorganisation für Trockenfutter gezahlt werden, nicht der Mehrwertsteuer unterworfen hat? |
Vorinstanz: | Kommission ./. Schweden |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2003 Nr. C 55 S. 10 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 15.07.2004 |
Erledigungs-Az: | Rs C-463/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 35 13 |