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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 146/00
§§: DBA-Niederlande Art. 9 Abs. 2, DBA-Österreich Art. 8 Abs. 2
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Künstler, Steuerpflicht, Inland, Regisseur, Dramaturg
Rechtsfrage: Unterliegen die von unbeschränkt Steuerpflichtigen als Regisseur/Dramaturg im europäischen Ausland erzielten Einkünfte der inländischen Besteuerung, da entsprechend der bisherigen BFH-Rechtsprechung unter die einschlägigen DBA-Bestimmungen nur vortragende Künstler fallen?
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 10.07.2000
Vorinstanz/AZ: 9 K 9347/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 76 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.03.2001
Erledigungs-Az: I B 146/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: I R 26/01 - Erledigt durch BFH-Urteil vom 18.7.2001 - I R 26/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 10 58