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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 14/04
§§: EStG § 3 Nr. 9, LStR R 9 Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Abfindung, Vergleich, Gerichtlicher Vergleich, Kündigung
Rechtsfrage: 1. Stellt der von den Parteien eines Arbeitsgerichtsprozesses geschlossene gerichtliche Vergleich eine vom Gericht ausgesprochene Auflösung des Dienstverhältnisse i.S. des § 3 Nr. 9 2. Alternative EStG dar? - 2. Unter welchen Voraussetzungen bestätigt der gerichtliche Vergleich lediglich die ursprüngliche Kündigung i.S. der LStR R 9 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 04.06.2003
Vorinstanz/AZ: 1 K 1690/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 01 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.11.2004
Erledigungs-Az: XI R 14/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 31 62