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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 2194/99 (BVerfG) |
§§: | GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1 und 2, BVerfG § 31, EStG § 32 a |
Schlagwörter | Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Halbteilungsgrundsatz, Tarif |
Rechtsfrage: | Ist dem Grundgesetz kein Gebot zu entnehmen, die Steuern auf das Einkommen und den Gewerbeertrag auf höchstens 50 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder des zu versteuernden Einkommens zu begrenzen? Ist für den Bereich der Einkommen- und Gewerbeertragsteuer eine Bindung an den zur Vermögensteuer ergangenen Beschluss des BVerfG (BVerfGE 93 S. 121) nicht geboten? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 11.08.1999 |
Vorinstanz/AZ: | XI R 77/97 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BStBl 1999 II S. 771 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 99 21 01 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 18.01.2006 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 2194/99 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 16 42 |