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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 37/00
§§: EStG § 32 Abs. 6 S 4
Schlagwörter Kinderfreibetrag, Übertragung, Unterhaltspflicht, Verrechnung, Zugewinnausgleich
Rechtsfrage: Steht eine Unterhaltsfreistellung im Rahmen einer Scheidungsfolgen-Vereinbarung (Zugewinnausgleich) grundsätzlich im Gegenseitigkeitsverhältnis und wird damit nicht unentgeltlich gewährt, so dass eine zustimmungsfreie Übertragung des Kinderfreibetrags wegen Verletzung (Nichterfüllung) der Unterhaltspflicht nicht möglich ist? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 05.06.1997
Vorinstanz/AZ: 2 K 2980/93
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 56 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.03.2006
Erledigungs-Az: III R 57/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an III. Senat - neues Aktenzeichen: III R 57/00 - Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 38 19