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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 40/17 (BFH)
§§: EStG § 3 Nr. 33, EStG § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5, EStG § 40 Abs. 2 Satz 2, EStG § 42 d
Schlagwörter Arbeitslohn, Pauschalierung, Lohnsteuer, Zusatzleistung, Änderung, Arbeitsvertrag, Gehaltsverzicht
Rechtsfrage: Auf welchen Zeitpunkt bezieht sich das Tatbestandsmerkmal "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" bei einer Änderung des Arbeitsvertrages (Gehaltsverzicht mit zeitgleich vereinbarten freiwilligen Zusatzleistungen; hier: zur Internetnutzung, zu Fahrt- und Kinderbetreuungskosten)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 28.06.2017
Vorinstanz/AZ: 6 K 2446/15 L
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2017 S. 1598
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 19 43
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.08.2019
Erledigungs-Az: VI R 40/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 15 89