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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 156/98 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, AO § 173 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Vergleich, Steuerverkürzung, Änderungssperre |
Rechtsfrage: | Führt die Auszahlung eines von einer GmbH aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs vereinnahmten Betrags an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer zu einer verdeckten Gewinnausschüttung? War das Finanzamt nach einer Außenprüfung berechtigt, aufgrund von § 173 AO den bestandskräftigen Bescheid zu ändern, weil zumindest eine leichtfertige Steuerverkürzung vorlag? |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 23.06.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 4317/93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.10.1999 |
Erledigungs-Az: | I B 156/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 54 19 |