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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 5/12 (BFH) |
§§: | EStG § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a, NBG § 80 b, GG Art. 33 Abs. 5 |
Schlagwörter | Beamter, Freistellung, Vorruhestand, Versorgungsbezüge, Versorgungsfreibetrag, Dienstbezüge, Altersteilzeit |
Rechtsfrage: | Stellen Bezüge, die ein Beamter im Rahmen der Altersteilzeit nach dem Blockmodell gemäß § 80 b NBG während der Zeit der sog. Freistellungsphase erhält, einen gleichartigen Bezug i.S. des § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a EStG oder Dienstbezüge dar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 26.07.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 81/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 38 40 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.03.2013 |
Erledigungs-Az: | VI R 5/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 18 03 |