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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-171/19 P (EuGH) |
§§: | AEUV Art. 107 Abs. 1 |
Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe |
Rechtsfrage: | Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 12.12.2018 in den verbundenen Rechtssachen T-722/15, T-723/15 und T-724/15: Die Kommission beantragt: - das angefochtene Urteil aufzuheben; - den ersten Klagegrund der Klage vor dem Gericht für unbegründet zu erklären; - die Sache für die übrigen Klagegründe an das Gericht zurückzuverweisen; - den Klägerinnen im erstinstanzlichen Verfahren die Kosten der ersten Instanz und des Rechtsmittels aufzuerlegen, bzw., hilfsweise im Falle der Zurückverweisung an das Gericht, die Kostenentscheidung für die erste Instanz und das Rechtsmittel dem Endurteil vorzubehalten. |
Vorinstanz: | EuG |
Vorinstanz/Datum: | 12.12.2018 |
Vorinstanz/AZ: | Rs T-722/15, T-723/15 und T-724/15 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2019 Nr. C 131 S. 36 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 10.03.2022 |
Erledigungs-Az: | Rs C-167/19 P und C-171/19 P |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 03 39 |