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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 47/17 (BFH)
§§: UStG § 10, UStG § 24, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Entgelt, Schadensersatz, Durchschnittssatz, Vorsteuerabzug
Rechtsfrage: 1. Stellt die Zahlung im Zusammenhang mit der Schließung eines Bahnübergangs Schadensersatz oder umsatzsteuerrechtliches Entgelt dar? - 2. Ist im Falle der Annahme eines steuerbaren Umsatzes dieser im Streitjahr zu erfassen und fällt er unter die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG und kann hilfsweise, die berechnete Vorsteuer pauschaliert berücksichtigt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 28.09.2017
Vorinstanz/AZ: 5 K 1117/16 U
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2017 S. 1834
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 23 39
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.08.2019
Erledigungs-Az: V R 47/17
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 17 25