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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 73/04
§§: ErbStG § 14, ErbStG § 25
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Zusammenrechnung, Vorerwerb, Nutzungsvorbehalt, Nießbrauch, Kapitalwert
Rechtsfrage: Zusammenrechnung von Vorerwerben unter Nutzungsvorbehalten: Ist die Nießbrauchsbelastung von belastetem Vermögen aus Vorerwerben bei einer Zusammenrechnung mit späteren Erwerben nach § 14 ErbStG mit dem niedrigeren Kapitalwert der Nießbrauchsbelastung entsprechend dem gleich lautenden Ländererlass vom 9.6.2000, BStBl. I 2000 S. 810 unter H 85 (3) oder mit dem bisherigen Kapitalwert anzusetzen, da der Nießbrauch in unveränderter Form weiter besteht? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 28.10.2004
Vorinstanz/AZ: IV 440/2003
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 19 46
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.03.2006
Erledigungs-Az: II R 73/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 34 13