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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 17/20 (BFH)
§§: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a, AO § 65 Nr. 2, AO § 65 Nr. 3
Schlagwörter Sportverein, Gemeinde, Zuschuss, Entgelt, Bewirtschaftung, Ermäßigter Steuersatz, Zweckbetrieb
Rechtsfrage: Erbringt ein Sportverein, dem von einer Gemeinde eine Sportanlage mietfrei überlassen wird, an die Gemeinde eine steuerbare, steuerpflichtige und nicht steuersatzermäßigte Leistung, wenn die Gemeinde nicht nur keine Miete erhält, sondern zusätzlich noch Zuzahlungen zur Bewirtschaftung leistet? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 11.10.2018
Vorinstanz/AZ: 5 K 64/16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.11.2021
Erledigungs-Az: V R 17/20
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 03 81