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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-498/03 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. h
Schlagwörter Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, EG, EU, Sprachfassungen, Auslegung, Sechste Richtlinie, Personengesellschaft, Gewinnerzielungsabsicht, Ermessen, karitative Organisation
Rechtsfrage: 1. Ist es zulässig, auf andere Sprachfassungen der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zurückzugreifen, um den Begriff "charitable" in Art. 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben g und h auszulegen, oder muss er dieselbe Bedeutung wie im nationalen Recht haben? - 2. Sind Art. 13 Teil A Absatz 1 Buchst. g und h, wenn sie dahin auszulegen sind, dass sie auf eine Organisation anwendbar sind, der sozialer Charakter zuerkannt wird, auch dahin auszulegen, dass sie auf eine Personengesellschaft mit Gewinnerzielungsabsicht wie die Kingscrest Residential Care Homes anwendbar sind? - 3. Sind Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g und h dahin auszulegen, dass sie einem Mitgliedstaat ein Ermessen einräumen, wenn er einer Organisation, die zwar nach dem Care Standards Act 2000 (oder dem Registered Homes Act 1984 oder dem Children Act 1989) eingetragen, aber keine Einrichtung des öffentlichen Rechts ist und nach dem nationalen Recht des betreffenden Mitgliedstaats nicht den Status einer karitativen Organisation hat, für die Zwecke dieser Bestimmungen sozialen Charakter zuerkennt?
Vorinstanz: VAT and Duties Tribunals, London Tribunal Centre
Vorinstanz/Datum: 10.06.2003
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2004 Nr. C 21 S. 24
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 26.05.2005
Erledigungs-Az: Rs C-498/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 30 13