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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 25/09 (BFH) |
§§: | AO § 218 Abs. 2, InsO § 35, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, ZPO § 811 Abs. 1 Nr. 5 |
Schlagwörter | Abrechnungsbescheid, Insolvenzmasse, Verrechnung, Masseverbindlichkeit |
Rechtsfrage: | Darf die Finanzbehörde einen während des laufenden Insolvenzverfahrens mittels unpfändbaren Vermögens erlangten Vorsteuerüberschuss mit insolvenzfreien Forderungen aufrechnen? (Fallen Umsatzsteuererstattungsansprüche, die im Rahmen des Neuerwerbs mit unpfändbaren Gegenständen entstanden sind, in die Insolvenzmasse?) - (s.a. VII R 18/09) - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.07.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 761/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 34 77 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.09.2010 |
Erledigungs-Az: | VII R 25/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 07 19 |