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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 54/97
§§: BewG § 76 Abs. 1 Nr. 5, BewG § 79 Abs. 2, BewG § 80
Schlagwörter Bewertung, Zweifamilienhaus, Baudenkmal, Umbau, Jahresrohmiete, Vervielfältiger
Rechtsfrage: Bewertung eines Grundstücks im Ertragswertverfahren, das mit einem etwa 1840 errichtetem Fachwerkhaus bebaut ist. Der Erwerber hat mit Zustimmung der Denkmalschutzbehörde ab 1985 sukzessive das Gebäude in ein Zweifamilienhaus umgebaut. Kann bei der Ermittlung des Vervielfältigers nach Anlage 8 des § 80 BewG und der Jahresrohmiete nach § 79 BewG (hier: Mietspiegelmiete) nicht von jeweils unterschiedlichen Herstellungsjahren ausgegangen werden? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 15.04.1997
Vorinstanz/AZ: I 129/92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.05.1999
Erledigungs-Az: II R 54/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet - Aufhebung des FG-Urteils - Zurückverweisung
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 51 03