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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 82/08 (BFH) |
§§: | AO § 130 Abs. 2 Nr. 4, AO § 129, AO § 218 Abs. 2, AO § 228, EStG § 36 Abs. 2 Nr. 3, KStG § 49 |
Schlagwörter | Anrechnung, Steuerabzug, Rücknahme, Anrechnungsverfügung, Abrechnungsbescheid, Zahlungsverjährung |
Rechtsfrage: | Ist Bezugsgröße der Zahlungsverjährung der materielle Steueranspruch oder tritt aufgrund der Spezialregelung des § 36 Abs. 4 EStG eine Zahlungsverjährung nur ein, wenn eine festgesetzte (positive) Steuer als Abschlusszahlung angefordert wird, was zur Folge hätte, dass bei fehlerhafter Anrechnungsverfügung durch die fehlende Zahlungsaufforderung des Finanzamtes keine Zahlungsverjährungsfrist zu laufen beginnen könnte. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 26.04.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1535/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 16 89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.05.2010 |
Erledigungs-Az: | I R 82/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |