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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 28/16 (BFH) |
| §§: | ZK Art. 201, ZK Art. 236, ZK Art. 239, ZK Art. 78 |
| Schlagwörter | Antidumpingzoll, Erlass, Erstattung |
| Rechtsfrage: | Erstattung des über den unternehmensspezifischen Antidumpingzoll hinaus gezahlten Antidumpingzolls. Muss die Handelsrechnung mit Herstellererklärung bei der Zollanmeldung (Zollabfertigung) vorliegen, um in den Genuss des unternehmensspezifischen Antidumpingzollsatzes zu kommen? Gehört die fehlerhafte Eintragung eines Zusatzcodes durch die beauftragte Fachspedition im Bereich von Antidumpingzöllen noch zu den sog. allgemeinen Arbeitsfehlern? Ist der Fehler der Spedition der Klägerin zuzurechnen? (vgl. EuGH: Rs C-156/16) - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Hamburg |
| Vorinstanz/Datum: | 23.06.2015 |
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 216/14 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 20 05 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 14.02.2018 |
| Erledigungs-Az: | VII R 28/16 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |