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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-599/20 (EuGH)
§§: VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 29 Abs. 1, VO (EWG) Nr. 2454/93 Art. 143 Abs. 1, VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 31 Abs. 1, VO (EWG) Nr. 2454/93 Art. 142 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Zollkodex, Zollwert
Rechtsfrage: 1. Sind Art. 29 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 vom 12.10.1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften und Art. 143 Abs. 1 Buchst. b, e und f der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 vom 2.7.1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften im vorliegenden Fall dahin auszulegen, dass der Käufer und der Verkäufer in Fällen wie dem vorliegenden als miteinander verbundene Personen anzusehen sind, in denen zwar Dokumente (offizielle Unterlagen) fehlen, aus denen das Vorliegen einer geschäftlichen Partnerschaft oder Kontrolle hervorgeht, die der Transaktion zugrunde liegenden Umstände auf der Basis objektiver Kriterien jedoch nicht für die Ausübung wirtschaftliche Aktivitäten unter normalen Umständen, wohl aber für Situationen charakteristisch sind, in denen (1) besonders enge Geschäftsbeziehungen aufgrund eines hohen Grades gegenseitigen Vertrauens bestehen oder (2) eine an der Transaktion beteiligte Partei über die andere Partei Kontrolle ausübt oder beide Parteien durch einen Dritten kontrolliert werden? - 2. Ist Art. 31 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 dahin auszulegen, dass er der Bestimmung des Zollwerts aufgrund von Informationen entgegensteht, die in einer nationalen Datenbank enthalten sind und sich auf einen Zollwert von Waren mit demselben Ursprung beziehen, die, auch wenn sie nicht gleichartig im Sinne von Art. 142 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 sind, unter dieselbe TARIC Position gefasst werden?
Vorinstanz: Lietuvos vyriausiojo administracinio teismas (Litauen)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2021 Nr. C 35 S. 36
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 09.06.2022
Erledigungs-Az: Rs C-599/20
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 09 54