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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 11/04 |
§§: | AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 1 Satz 1, EStG § 5 Abs. 1, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Änderung, Grundlagenbescheid, Rückwirkendes Ereignis, Bilanzenzusammenhang |
Rechtsfrage: | Ist das FA berechtigt, die aufgrund des nach Betriebsprüfung geänderten Jahresabschlusses 1976 und Gewinnfeststellungsbescheides 1976 für eine Personengesellschaft notwendigen Folgeänderungen zur Wiederherstellung des Bilanzenzusammenhangs nicht für das Folgejahr 1977, sondern erst für das Kalenderjahr 1978 vorzunehmen? Ist der geänderte Gewinnfeststellungsbescheid für 1976 ein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 oder ein Grundlagenbescheid für 1978? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 16.04.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 2597/92 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 33 83 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.06.2005 |
Erledigungs-Az: | IV R 11/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 40 04 |