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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 581/03 (BVerfG) |
§§: | GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Verfassung, Richter, Gesetzlicher Richter, Geschäft, Geschäftsverteilung, Gericht, Änderung |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde: Gesetzlicher Richter - Änderung des Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts dahin, dass bereits anhängige Sachen einem anderen Spruchkörper zugewiesen werden |
Vorinstanz: | BGH |
Vorinstanz/Datum: | 26.02.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 2 StR 2/03 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 16.02.2005 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 581/03 |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung der Vorentscheidungen und Zurückverweisung |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 17 95 |