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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 55/99 |
§§: | EStG § 15 Abs 2, GewStG § 2 |
Schlagwörter | Betriebsaufspaltung, wesentliche Betriebsgrundlage, Lagerhalle, sachliche Verflechtung, Spediteur, Lager, Gewerbebetrieb |
Rechtsfrage: | Besteht zwischen einer GbR und einer eine Spedition betreibenden GmbH die für die Bejahung einer Betriebsaufspaltung nötige sachliche Verflechtung, wenn die GbR der GmbH mehrere zum Befahren mit Gabelstaplern geeignete Lagerhallen (u.a. mit drei höhenverstellbaren Laderampen sowie Büroräumen und besonderen Lagerregalen versehen) vermietet? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 20.10.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 6321/97 G, F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 61 74 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zurückgenommen |