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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 107/97
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Umsatztantieme, Angemessenheit, Gesellschaftergeschäftsführer, Tantieme, Verdeckte Gewinnausschüttung, Reisekosten
Rechtsfrage: 1. Stellen Umsatztantiemen, die einem Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlt werden, verdeckte Gewinnausschüttungen dar, weil sie ohne zeitliche oder höhenmäßige Begrenzung vereinbart wurden, auch wenn die Zahlung der Umsatztantieme vereinbarungsgemäß nicht zu Verlusten führen darf? - 2. Kann bei einer GmbH die dem Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte Reisekostenerstattung gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG als nichtabzugsfähige Betriebsausgabe behandelt werden? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 14.05.1997
Vorinstanz/AZ: VI 634/92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.02.1999
Erledigungs-Az: I R 105-107/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 09 23