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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 31/96 |
§§: | EStG § 10 d, EStG § 26 Abs. 2, EStG § 26 a, AO 1977 § 177, AO 1977 § 351, AO 1977 § 169 |
Schlagwörter | Verlustrücktrag, Getrennte Veranlagung, Wahlrecht, Änderungsrahmen, Verjährung |
Rechtsfrage: | Ist die Klägerin berechtigt, im Rahmen eines Verlustrücktrags (Rücktrag von 1984 auf 1982 u. 1983) das Veranlagungswahlrecht für Ehegatten für 1982 und 1983 (von Zusammenveranlagung auf getrennte Veranlagung) erneut auszuüben, wenn der durch den Verlustabzug eröffnete Änderungsrahmen überschritten wird? Falls ja, gilt dann für den Ehegatten, der keinen Verlust erzielt hat, die Festsetzungsfrist des § 10 d Abs. 1 Satz 3 EStG.-- Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 13.12.1995 |
Vorinstanz/AZ: | III 98/90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.01.1999 |
Erledigungs-Az: | XI R 31/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 51 39 |