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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-139/20 (EuGH)
§§: RL 2003/96/EG Art. 17 Abs. 1 Buchst. b, RL 2003/96/EG Art. 17 Abs. 4 der RL 2003/96/EG
Schlagwörter EG, EU, Besteuerung, Strom, Energieerzeugnisse, Polen
Rechtsfrage: Klage der Europäischen Kommission gegen die Republik Polen: Die Klägerin beantragt, - festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 17 Abs. 1 Buchst. b und Art. 17 Abs. 4 der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27.10.2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom verstoßen hat, dass sie ein Recht auf Befreiung von der Verbrauchsteuer auf Energieerzeugnisse eingeführt hat, die von unter das Emissionshandelssystem der Union fallenden energieintensiven Unternehmen verwendet werden; - der Republik Polen die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Kommission ./. Polen
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 201 S. 17
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 31.03.2022
Erledigungs-Az: Rs C-139/20
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 04 95