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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 2/11 (BFH) |
§§: | UmwStG § 20, EStG § 4 Abs. 2 |
Schlagwörter | Einbringung, Eröffnungsbilanz, Bilanzberichtigung, Bilanzänderung, Willenserklärung, Wahlrecht |
Rechtsfrage: | Ist bei einer Einbringung i.S.d. § 20 UmwStG der im sog. Einbringungskonzept zum Ausdruck gekommene Wille der beteiligten Parteien für einen bestimmten Wertansatz maßgeblich oder kommt es allein auf den (zahlenmäßigen) Ansatz in der Eröffnungsbilanz der aufnehmenden Gesellschaft an? Ist eine Berichtigung (Änderung) der (Eröffnungs-)Bilanz nach § 4 Abs. 2 EStG möglich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 07.12.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 4432/08 AO |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 07 75 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.04.2012 |
Erledigungs-Az: | I R 2/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 24 79 |