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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 33/15 (BFH)
§§: ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Nachlassverbindlichkeit, Schaden, Entstehung
Rechtsfrage: Beseitigung von Mängeln als latente Erblasserschulden: Rührt der Gebäudeschaden, Austritt von Heizöl durch den Erblasser her, weil dieser Heizöl minderer Qualität bezog, so dass Aufwendungen zur Beseitigung des latenten Schadens als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 30.04.2015
Vorinstanz/AZ: 3 K 900/13 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 18 10
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.07.2017
Erledigungs-Az: II R 33/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 20 04