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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 25/15 (BFH)
§§: ErbStG § 14 Abs. 1 Satz 1, ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 3
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Früherer Erwerb, Vorschenkung, Steuerklasse
Rechtsfrage: Besteuerung der Abfindung durch einen Dritten für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch: 1. Richtet sich im Fall des vertraglich vereinbarten Verzichts eines Kindes auf die Geltendmachung seines künftigen Pflichtteilsanspruchs im Verhältnis zur Mutter gegen Ausgleichszahlungen der übrigen Geschwister die Steuerklasse hinsichtlich der Zuwendungen der Geschwister nach dem Verhältnis des Zuwendungsempfängers (Verzichtender) zum Zahlenden, oder zum künftigen Erblasser? - 2. Sind Vorschenkungen des künftigen Erblassers anzurechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 26.02.2015
Vorinstanz/AZ: 3 K 3065/14 Erb
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 1108
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 12 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.05.2017
Erledigungs-Az: II R 25/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 13 85