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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 1 BvR 1503/02 (BVerfG) | 
| §§: | FGO § 78 Abs. 1 | 
| Schlagwörter | Verfassungsbeschwerde, Akteneinsicht, Prozessbevollmächtigter, Aktenüberlassung | 
| Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Überlassung der Akten an Prozessbevollmächtigten nur in Ausnahmefällen. | 
| Vorinstanz: | BFH | 
| Vorinstanz/Datum: | 11.06.2002 | 
| Vorinstanz/AZ: | V B 5/02 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 98 12 | 
| Erledigendes Gericht: | BVerfG | 
| Erledigungs-Datum: | 08.10.2002 | 
| Erledigungs-Az: | 1 BvR 1503/02 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |