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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 9/08 (BFH) |
§§: | AO § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, GrEStG § 19 Abs. 4, GrEStG § 20, GrEStG § 17 Abs. 2 |
Schlagwörter | Feststellungsverjährung, Grunderwerbsteuer, Anzeigepflicht, Kenntnis |
Rechtsfrage: | Welche Voraussetzungen muss eine Anzeige nach den §§ 19, 20 GrEStG i.V.m. § 17 GrEStG erfüllen, um gemäß § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO den Lauf der Festsetzungsfrist in Gang zu setzen? Welcher organisatorisch zur Verwaltung berufenen Dienststelle des zuständigen Finanzamts muss diese Anzeige zur Kenntnis gebracht werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 18.07.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 70/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 37 34 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.10.2008 |
Erledigungs-Az: | II R 9/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |