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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-463/02 (EuGH)
§§: VO (EG) Nr. 603/95, Richtlinie 77/388/EWG Art. 11
Schlagwörter Umsatzsteuer, Beihilfe, EG, EU, Schweden, Trockenfutter, Mehrwertsteuer
Rechtsfrage: Hat Schweden gegen seine Verpflichtungen aus Art. 11 der Richtlinie 77/388/EWG verstoßen, indem es den Betrag der Beihilfen, die gemäß der VO (EG) Nr. 603/95 des Rates vom 21.2.1995 über die gemeinsame Marktorganisation für Trockenfutter gezahlt werden, nicht der Mehrwertsteuer unterworfen hat?
Vorinstanz: Kommission ./. Schweden
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2003 Nr. C 55 S. 10
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 15.07.2004
Erledigungs-Az: Rs C-463/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 35 13