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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-169/19 (EuGH)
§§: AEUV Art. 18, AEUV Art. 21
Schlagwörter EG, EU, Steuervergünstigung, Einkünfte
Rechtsfrage: Sind die Art. 18 und 21 AEUV dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, die in Bezug auf eine in einem anderen Mitgliedstaat wohnhafte Person, die ihre gesamten Einkünfte im ersten Mitgliedstaat erworben hat, aber die Staatsangehörigkeit des zweiten Mitgliedstaats nicht besitzt, die Besteuerung ihrer Einkünfte ohne die steuerlichen Vergünstigungen des zweiten Mitgliedstaats vorsieht?
Vorinstanz: Corte dei Conti
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2019 Nr. C 206 S. 21
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 30.04.2020
Erledigungs-Az: Rs C-168/19 und C-169/19
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 06 83