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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 65/14 (BFH) |
§§: | EStG § 33 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Scheidungsfolgekosten, Erfolgsaussichten, Zwangsläufigkeit |
Rechtsfrage: | Sind im Zusammenhang mit einem Zivilprozess wegen Herabsetzung des nachehelichen Ehegatten- und Kindesunterhalts angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten (hier: Abschluss durch Vergleich) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 07.10.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1054/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 05 10 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Klage |