Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 29/05
§§: EStG 1997 § 52 Abs. 15 Satz 6, EStG 1997 § 13 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Landwirtschaft, Hausgarten, Entnahme, Steuerbefreiung, Nutzungsänderung
Rechtsfrage: Steuerbegünstigte Entnahme des zur Altenteiler-Wohnung gehörenden Grund und Bodens: Ist für die Bestimmung des Umfangs des zur Altenteiler-Wohnung gehörenden Grund und Bodens i.S. von § 52 Abs. 15 Satz 6 EStG a.F. allein auf die Nutzung im Zeitpunkt der Entnahme abzustellen oder ist eine spätere Nutzungsänderung (hier: vier Monate nach der Entnahme), die bereits vor dem Entnahmezeitpunkt beabsichtigt war, zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 19.04.2005
Vorinstanz/AZ: 3 K 114/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 33 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.12.2007
Erledigungs-Az: IV R 29/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 24 67