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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 1/12 (BFH) |
§§: | AO § 130, AO § 172 |
Schlagwörter | Änderung, Änderungsbefugnis, Steuerbescheid, Zusage |
Rechtsfrage: | 1. Unter welchen Voraussetzungen ist die Änderung einer widerspruchslos festgesetzten und in der Tabelle eingetragenen Steuerforderung möglich, wenn zuvor kein Steuerbescheid ergangen ist? - 2. Welche Wirkung entfaltet ein vom Finanzamt (FA) widerspruchslos entgegengenommenes Bestätigungsschreiben, wenn sich dieses Schreiben auf eine telefonische Zusage des FA bezieht, die nach dem Eindruck des FA nicht erteilt wurde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.05.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 243/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 12 30 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.12.2012 |
Erledigungs-Az: | V R 1/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 13 87 |