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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 69/97
§§: AO 1977 § 233 a, AO 1977 § 227
Schlagwörter Zinsen, Erlaß, Billigkeit, Nachzahlung
Rechtsfrage: Ist die Erhebung von Nachzahlungszinsen unbillig, wenn die Nachzahlung dadurch entsteht, daß Einkünfte ursprünglich in 1988 erfaßt wurden, durch eine Außenprüfung aber dem VZ 1989 zugeordnet wurden und der für 1989 nachzufordernde Betrag durch die entstehende Erstattung für ESt 1988 abgedeckt war? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.08.1997
Vorinstanz/AZ: XV 468/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.10.1998
Erledigungs-Az: IV R 69/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 03 37