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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 43/02 |
§§: | EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, EStG § 12 Nr. 3, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | 1-v.H.-Regelung, Kraftfahrzeug, Nutzung, Privat, Nutzung |
Rechtsfrage: | Bemessung der privaten Kfz-Nutzung nach der 1-v.H.-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG auf der Basis des Brutto-Listenpreises. Handelt es sich bei diesem Entnahmewert um einen umsatzsteuerlichen Bruttobetrag einschließlich der Eigenverbrauchsumsatzsteuer nach § 12 Nr. 3 EStG oder um einen Nettowert, der nicht um eine fiktive Umsatzsteuer zu kürzen ist? Verfassungswidrige Benachteiligung umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 22.10.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 7533/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 26 01 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.01.2004 |
Erledigungs-Az: | X R 43/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 17 70 |