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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 41/05
§§: EStG § 7 g Abs. 3 Satz 3 Nr. 3
Schlagwörter Ansparrücklage, Nachverfolgbarkeit, Konkretisierung, Außenprüfung
Rechtsfrage: Kann nachträglich eine Ansparrücklage gemäß § 7 g EStG zum Ausgleich eines steuerlichen Mehrergebnisses durch eine Außenprüfung gebildet werden? Voraussetzungen der Nachverfolgbarkeit und Konkretisierung in der Buchführung bei der Bildung der Ansparrücklage und der Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG: Reicht die Vorlage eines Eigenbeleges i.V.m. der im Rahmen der Außenprüfung erstellten Prüferbilanz aus oder ist auch in diesem Fall eine neue Bilanz aufzustellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 13.04.2005
Vorinstanz/AZ: 2 K 25/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 05 01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.11.2007
Erledigungs-Az: IV R 82/05
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an IV. Senat - neues Aktenzeichen: IV R 82/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 17 93