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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 13/04 |
| §§: | EigZulG § 2 Abs. 1, EigZulG § 2 Abs. 2 |
| Schlagwörter | Anbau, Abgeschlossenheit, Eigenheimzulage |
| Rechtsfrage: | Anbau keine selbstständige Wohnung, da wegen einer nicht dauerhaft verschlossenen Verbindungstüre keine bauliche Abgeschlossenheit vorliegt (vgl. BFH-Urteil X R 157/95 im BStBl II 1999 S. 91 = SIS 99 04 17)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 23.04.2003 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 303/01 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 1285 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 39 49 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 04.11.2004 |
| Erledigungs-Az: | III R 13/04 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 18 18 |