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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 8/00 |
§§: | InvZulG 1991 § 2, AO 1977 § 12 |
Schlagwörter | Investitionszulage, Betriebsstätte, Pension, Privatwohnung, Arbeitnehmer |
Rechtsfrage: | 1. Kann für die Gewährung einer Investitionszulage vom Bestehen von Betriebsstätten ausgegangen werden, wenn 1. sich der als Büro ausgegebene Raum in einer Pension befindet, die Überlassung wegen der Lieferung von Baumaterial teilweise kostenlos erfolgt, kein Telefon installiert und dort kein Personal beschäftigt, wohl aber ein Briefkasten vorhanden ist, - 2. ein Arbeitnehmer in seiner Privatwohnung dem Unternehmer unentgeltlich einen Büroraum zur Verfügung stellt, ein Firmenschild an seiner Haustür anbringt und der Unternehmer für diesen Raum ein Geschäftstelefon beantragt hat? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 28.10.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 3423/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 55 12 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.05.2002 |
Erledigungs-Az: | III R 8/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 84 82 |