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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-58/09 (EuGH)
§§: Richtlinie 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 Buchst. i
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, sonstige Glücksspiele, Geldeinsatz, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: Ist Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der RL 2006/112/EG dahin auszulegen, dass den Mitgliedstaaten eine Regelung gestattet ist, nach der nur bestimmte (Renn-)Wetten und Lotterien von der Steuer befreit und sämtliche "sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz" von der Steuerbefreiung ausgenommen sind?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 17.12.2008
Vorinstanz/AZ: XI R 79/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 06 81
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 10.06.2010
Erledigungs-Az: Rs C-58/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 14 98