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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 10/07 |
§§: | EStG § 32 Abs. 7 Satz 5 |
Schlagwörter | Haushaltsfreibetrag, Widerruf, Zustimmung |
Rechtsfrage: | Ist der Widerruf der Zustimmung zur Übertragung des Haushaltsfreibetrages nur für künftige Kalenderjahre möglich? Ergibt sich aus der im Jahr 2002 erteilten Zustimmung für den Veranlagungszeitraum 2001 eine Bindungswirkung für die Folgejahre bis zu einem rechtzeitigen Widerruf? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 14.02.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 4082/05 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 969 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 27 96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.09.2007 |
Erledigungs-Az: | III R 10/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 13 92 |