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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 11/10 (BFH) | 
| §§: | EigZulG § 5, EigZulG § 11 Abs. 4, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 76 | 
| Schlagwörter | Eigenbesitz, Eigenheimzulage, Wirtschaftliches Eigentum, Treuhandverhältnis, Nahe Angehörige | 
| Rechtsfrage: | Aufhebung der Eigenheimzulagefestsetzung wegen nachträglich bekannt gewordener Überschreitung der maßgeblichen Einkunftsgrenze (Zurechnung von Kapitaleinkünften nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO als Eigenbesitzer): Führt unerlaubter Eigenbesitz nur dann zu wirtschaftlichem Eigentum, wenn dem nach Maßgabe des Privatrechts Berechtigten ein Herausgabeanspruch nicht zusteht? Keine Zurechnung der Kapitaleinkünfte beim Kläger aufgrund Treuhandverhältnisses mit Eltern? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 08.12.2009 | 
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 3308/05 B | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 34 47 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 07.07.2011 | 
| Erledigungs-Az: | IX R 11/10 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 36 39 | 
