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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 19/07 (BFH)
§§: EStG § 39 d, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 18, LStDV § 1 Abs. 2
Schlagwörter Lohnsteuerabzug, Regisseur, Arbeitnehmer, Selbständige Tätigkeit, Werbefilm
Rechtsfrage: Erfüllen im Ausland ansässige Filmschaffende (Regisseur, Kameramann), die von einer inländischen Produktionsgesellschaft für Werbefilme kurzfristig engagiert werden, wegen der Weisungsgebundenheit hinsichtlich des vom Auftraggeber vorgegebenen Werbekonzepts und der Gestellung des technischen Equipments die Arbeitnehmereigenschaften, sodass von den gezahlten Gagen Lohnsteuer einzubehalten ist oder liegt eine selbständige Tätigkeit vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 19.03.2007
Vorinstanz/AZ: 5 K 193/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 17 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.07.2008
Erledigungs-Az: VI R 19/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 31 85