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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 24/03 |
| §§: | EStG § 34 Abs. 1 Satz 2, StEntlG 1999/2000/2002, EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a |
| Schlagwörter | Fünftelregelung, Außerordentliche Einkünfte, Entschädigung, Verfassungsmäßigkeit, Rückwirkung |
| Rechtsfrage: | Ist die Anwendung der sog. Fünftel-Regelung im Jahr 1999 auf eine Entlassungsentschädigung, die am 31.12.1998 vereinbart, i.H. des steuerfreien Betrags im Veranlagungszeitraum 1998 und i.H. des Restbetrages im Januar 1999 ausgezahlt wurde, verfassungsgemäß? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
| Vorinstanz/Datum: | 05.03.2003 |
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 159/01 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 39 60 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 19.11.2010 |
| Erledigungs-Az: | IX R 78/03 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des BVerfG in den Verfahren 2 BvL 57/06 und 2 BvL 58/06 ausgesetzt (Beschluss vom 7.12.2006). - abgegeben an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 78/03 - Verfahren wieder aufgenommen - Erledigung der Hauptsache |