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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 34/11 (BFH) |
§§: | EStG § 17 Abs. 1 |
Schlagwörter | Wesentlichkeitsgrenze, Gesetzesänderung |
Rechtsfrage: | Beteiligung von weniger als 10 v.H. bei Inkrafttreten des StEntlG 1999/2000/2002: Ist eine Anteilsveräußerung auch dann steuerpflichtig, wenn der Stpfl. im zeitlichen Anwendungsbereich des StEntlG 1999/2000/2002 seine Beteiligung von weniger als 10 v.H. veräußert hat, er aber zu einem Zeitpunkt in den fünf Vorjahren zu mindestens 10 v.H. beteiligt war. Auslegung des § 17 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 30.08.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 200/03 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 40 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.12.2012 |
Erledigungs-Az: | IX R 34/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 07 01 |