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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 41/98
§§: EStG § 4 a, EStDV § 8 b, EStG § 2 Abs. 7
Schlagwörter Veranlagungszeitraum, Wirtschaftsjahr, Gewinnermittlungszeitraum
Rechtsfrage: Welchem Veranlagungszeitraum sind die Gewinne eines Freiberuflers aus 1988 zuzurechnen, wenn die Gewinnermittlung bisher widerrechtlich für die Zeit vom 1.3. bis 28./29.2. erfolgte und auf das Kalenderjahr umgestellt wurde? Ist bei der ESt-Veranlagung 1989 ein Zeitraum vom 1.3. 1988 bis 31.12.1989 zugrunde zu legen? -Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 12.03.1998
Vorinstanz/AZ: 15 K 2258/92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.09.1999
Erledigungs-Az: IV R 41/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 01 41