Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-335/05 (EuGH)
§§: Richtlinie 86/560/EWG Art. 2 Abs. 2, GATS Art. II Abs. 1, UStG 1999 § 18 Abs. 9, UStDV 1999 § 60, UStDV 1999 § 61
Schlagwörter EG, EU, Mehrwertsteuer, Vorsteuer-Vergütung, Erstattung, Tschechien, Umsatzsteuer, GATS
Rechtsfrage: Ist Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 86/560/EWG einschränkend dahingehend auszulegen, dass die dort den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, die Mehrwertsteuererstattung von der Gewährung vergleichbarer Vorteile im Bereich der Umsatzsteuern durch Drittländer abhängig zu machen, sich nicht auf solche Staaten bezieht, die sich als Vertragsparteien des General Agreement on Trade in Services -GATS- (BGBl. II 1994 S. 1473, 1643) auf dessen Meistbegünstigungsklausel (Art. II Abs. 1 GATS) berufen können?
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 24.08.2005
Vorinstanz/AZ: 2 K 3126/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 46 73
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 07.06.2007
Erledigungs-Az: Rs C-335/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 23 28