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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 34/04 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 1 |
Schlagwörter | Zinsen, Vorfälligkeitsentschädigung, Kapitaleinkünfte, Umwidmung, Wirtschaftlicher Zusammenhang |
Rechtsfrage: | Vorfälligkeitsentschädigungen als Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften, wenn mehrere zuvor vermietete Grundstücke verkauft, die zur Finanzierung der Grundstücke aufgenommenen Darlehen zurückgezahlt und die nach Begleichung der Unkosten (Darlehenstilgungen, von der Bank geforderten Vorfälligkeitsentschädigungen, Vermittlungsprovisionen) verbleibenden Beträge aus den Grundstücksveräußerungen zum Erwerb verzinslicher Kapitalanlagen eingesetzt worden sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 13.11.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 1831/00 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 34 61 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.12.2005 |
Erledigungs-Az: | VIII R 34/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 07 05 |