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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 6/21 (BFH)
§§: TabStG § 23, RL 92/12/EWG Art. 7, RL 2008/118/EG Art. 8
Schlagwörter Tabaksteuer, Lieferung, Bemessungsgrundlage, Festsetzung, Vermutung
Rechtsfrage: Tabaksteuerfestsetzung bei illegalem Verbringen bzw. Beförderung ohne Begleitdokument: Kann eine Festsetzung von Tabaksteuer für Lieferfahrten (Durchfuhr) erfolgen, auch wenn in dem Durchfuhrmitgliedstaat keine Kontrollen stattgefunden haben und daher keine Tabakwaren konkret festgestellt werden konnten und auch sonst keine Anknüpfungstatsachen für die Bemessung der Tabaksteuer vorhanden sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 09.07.2020
Vorinstanz/AZ: 1 K 89/17 (6)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 21 03