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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX B 79/01 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, HGB § 255 Abs. 1 |
Schlagwörter | Schadensersatz, Teileigentum, Werbungskosten, Anschaffungskosten |
Rechtsfrage: | Führt eine im Prozessvergleich geleistete Schadensersatzzahlung des Erwerbers einer Gewerbefläche im Rahmen eines Bauherrenmodells, der nach einer Planänderung eine Mehrfläche erhielt, an die Miteigentümerin, deren Gewerbefläche dadurch geringer als die im Kaufvertrag angegebene Fläche war, zu sofort abziehbaren Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder zu nachträglichen Anschaffungskosten? |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 13.03.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 3810/98 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 84 26 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2001 |
Erledigungs-Az: | IX B 79/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |