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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 21/06 |
§§: | EStG § 13 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 15, GewStG § 2 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Gewerbebetrieb, Hofladen, Fremdprodukte |
Rechtsfrage: | Führen die Einnahmen aus dem Verkauf von landwirtschaftlichen Eigenerzeugnissen an den Endverbraucher in einem Hofladen zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, weil neben den landwirtschaftlichen Eigenerzeugnissen auch Handelswaren veräußert werden? Ist eine Differenzierung der schädlichen Zukaufsgrenzen (Abschn. 135 Abs. 4 EStR 1990) nach Art der Zukaufwaren zulässig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 12.01.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 11330/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 01 95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.03.2009 |
Erledigungs-Az: | IV R 21/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 22 52 |