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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 47/17 (BFH) |
§§: | UStG § 10, UStG § 24, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Entgelt, Schadensersatz, Durchschnittssatz, Vorsteuerabzug |
Rechtsfrage: | 1. Stellt die Zahlung im Zusammenhang mit der Schließung eines Bahnübergangs Schadensersatz oder umsatzsteuerrechtliches Entgelt dar? - 2. Ist im Falle der Annahme eines steuerbaren Umsatzes dieser im Streitjahr zu erfassen und fällt er unter die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG und kann hilfsweise, die berechnete Vorsteuer pauschaliert berücksichtigt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 28.09.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1117/16 U |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2017 S. 1834 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 23 39 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.08.2019 |
Erledigungs-Az: | V R 47/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 17 25 |