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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 46/09 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 8 Abs. 1, EStG § 9
Schlagwörter Lebensversicherung, Erwerb, Zinsanteil, Negative Einnahme, Vorweggenommene Werbungskosten
Rechtsfrage: Ist der bei dem Erwerb einer "gebrauchten" Lebensversicherung bislang aufgelaufene Zinsanteil im Veranlagungszeitraum des Erwerbs als negative Einnahme aus Kapitalvermögen oder vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 14.09.2009
Vorinstanz/AZ: 4 K 1900/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 09 97, SIS 11 35 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.05.2011
Erledigungs-Az: VIII R 46/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 30 82