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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 30/08 (BFH) |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 126 Abs. 5, FGO § 76 Abs. 1 |
Schlagwörter | Ferienwohnung, Einkünfteerzielungsabsicht, Totalüberschussprognose |
Rechtsfrage: | Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen: Entspricht die vom FG im 2. Rechtsgang vorgenommene Totalüberschussprognose nicht den Anforderungen der BFH-Rechtsprechung und verstößt diese darüber hinaus gegen die gemäß § 126 Abs. 5 FGO bindenden Vorgaben des BFH in seinem im 1. Rechtsgang erfolgten Zurückverweisungsbeschluss IX B 64/07 (BFH/NV 2008 S. 242) - Nichterstellung einer ordnungsgemäßen, nur auf vage Vermutungen gestützten Totalüberschussprognose durch das FG als Verletzung der dem FG gemäß § 76 FGO obliegenden Sachaufklärungspflicht? Welche Anforderungen sind an eine ordnungsgemäße, nachvollziehbare Totalüberschussprognose zu stellen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 04.04.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2298/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 36 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.10.2009 |
Erledigungs-Az: | IX R 30/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 11 79 |