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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 41/14 (BFH)
§§: EStG § 50 d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2, DBA-Großbritannien, GG Art. 20 Abs. 3, FGO § 74, FGO § 99
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Arbeitslohn, Pilot, Treaty Override, Zwischenurteil, Verfassung, Aussetzung des Verfahrens
Rechtsfrage: 1. Zulässigkeit eines Zwischenurteils über entscheidungserhebliche Vorfragen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Norm bei gleichzeitiger Verfahrensaussetzung im Hinblick auf ein beim BVerfG anhängiges Verfahren? - 2. Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit von einem in Deutschland ansässigen Flugzeugführer einer britischen Fluggesellschaft: Freistellung nach DBA oder Besteuerungsrückfall nach § 50 d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002 n.F./2009? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 29.04.2014
Vorinstanz/AZ: 3 K 3227/13
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 1278
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 17 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.10.2015
Erledigungs-Az: I R 41/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 05 07