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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 39/09 (BFH) |
§§: | UStG 2005 § 14 c, UStG 2005 § 14 Abs. 4, Richtlinie 77/388/EWG Art. 21 Abs. 1 Buchst. c |
Schlagwörter | Unberechtigter Steuerausweis, Rechnung, Scheinrechnung, Rechnungsberichtigung |
Rechtsfrage: | 1. Kann ein Dokument als Rechnung i.S. des § 14 UStG angesehen werden, wenn weder der Lieferzeitpunkt nach § 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG 2005 noch die laufende Nummer nach § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG 2005 angegeben und die Lieferung noch nicht ausgeführt worden ist? - 2. Wurde die Umsatzsteuer wegen ungerechtfertigten Steuerausweises nach § 14 c Abs. 2 UStG 2005 zu Recht festgesetzt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.07.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 184/07 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2009 S. 1684 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 39 94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.02.2011 |
Erledigungs-Az: | V R 39/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 16 52 |