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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 55/05
§§: EStG § 33
Schlagwörter Kontaktpflege, Fahrtkosten, Besuchsfahrt, außergewöhnliche Belastung
Rechtsfrage: Kontaktpflegeaufwendungen: Sind die notwendigen Aufwendungen, insbesondere Fahrtkosten, getrennt lebender Eltern für den Umgang mit dem bei dem anderen Elternteil lebenden Kind in gewissem Umfang als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zu berücksichtigen (offen gelassen in III R 141/95, BFH/NV 2004 S. 1635)? Abzug mit 0,52 DM pro gefahrenem km oder nur in Höhe der Kosten öffentlicher Verkehrsmittel? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 23.06.2005
Vorinstanz/AZ: 10 K 1163/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 35 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.09.2007
Erledigungs-Az: III R 55/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 40 19